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Seit mehr als 20 Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Beratung (von 1999 bis 2002 noch in der Kanzlei NKPS) auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts im Bereich der Anlageberatung und des Darlehens- und Bürgschaftsrechts.

 

 

Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und von direkten Kommunikationswegen.

 

 

 

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Rund 0,6 % der Rechtsanwälte sind berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen.

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