Der Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist nicht Werkvertrag, sondern Kaufvertrag.
Ein Kaufmann, der eine PV-Anlage erwirbt, muss nach Ansicht des OLG Brandenburg innerhalb kürzester Frist von 1 bis 2 Tagen prüfen, ob die Kaufsache mangelhaft ist. Versäumt er diese Frist, ist er mit Ansprüchen wegen erkennbarer Mängel ausgeschlossen.
Wenn Sie die Entscheidung OLG Brandenburg 7 U 102/11 im Volltext nachlesen möchten, klicken Sie hier.