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Bäcker ' s Hände

 ARBEITS 

 RECHT 

"Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts, angefangen bei der Erstellung von Arbeits- und Anstellungsverträgen oder der Prüfung einzelner Vertragsklauseln, ferner bei arbeitsvertraglichen Einzelfragen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bei Aufhebungsverträgen, bei Abmahnungen, bei der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen sowie bei Themen rund um die betriebliche Mitbestimmung."

Rechtsanwalt Anselm Gehling

Das ist Rechtsanwalt Anselm Gehling

Anselm Gehling
Rechtsanwalt

 

Zertifizierter Restrukturierungs- u.

Sanierungsberater (IFUS)

> als 17 Jahre Rechtsanwalt mit    

   Spezialisierung auf Arbeitsrecht 

> als 7 Jahre Geschäftsführer einer

   mittelständischen Beteiligungsholding

Arbeitnehmer - Unsere Tätigkeit für Sie 

​Wir sind in der Regel bemüht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Zugleich beraten und vertreten wir Sie aber auch bundesweit in Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten. 

Tätigkeitsfelder

 

  • Kündigungsschutzklagen 

  • Abmahnungen 

  • Kündigungen (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) 

  • Anstellungsverträge mit Geschäftsführern und Führungskräften 

  • Aufhebungsverträge

  • Kirchliches Arbeitsrecht 

  • Arbeitsverträge einschließlich Anforderungen nach dem Nachweisgesetz 

  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen gem. § 613 a BGB 

  • Fristlose Kündigungen, Verdachtskündigungen 

  • Beratung Betriebsräte, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich

  • Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung 

  • Umsetzung, Versetzung

Arbeitgeber - Unsere Tätigkeit für Sie

Regelmäßig versuchen wir, für Sie eine gütliche Einigung zu erzielen. Zugleich beraten und vertreten wir Sie aber auch bundesweit in Streitig-keiten vor Arbeitsgerichten. 

Tätigkeitsfelder

 

  • Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Führungskräften 

  • Arbeitsverträge einschließlich Anforderungen nach dem Nachweisgesetz 

  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen gem. § 613 a BGB 

  • Aufhebungsverträge 

  • Abmahnungen 

  • Kündigungen (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) 

  • Fristlose Kündigungen, Verdachtskündigungen 

  • Betriebsratsverhandlungen und Abschluss von Betriebsvereinbarungen 

  • Umwandlungen (UmwG) von Unternehmen und Betrieben mit arbeitsrechtlichem Bezug

  • Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen von Gesellschaftern und Inhabern 

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