Arbeitsrecht · 13. September 2022
Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Während sich die aktuelle Bundesregierung mit diesem Thema noch beschäftigte, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter, dass sich die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits durch Auslegung des Arbeitszeitgesetzes ergebe. Einer gesetzlichen Regelung bedürfe es daher nicht.