Artikel mit dem Tag "§ 650r BGB"



Architektenvertrag - Neues Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers
Baurecht · 15. April 2020
Seit dem 01.01.2018 hat der Auftraggeber im Rahmen eines Architektenvertrages ein Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB.

Baurecht Arbeitsrecht Bankrecht Unternehmensrecht

Lüdinghausen Münster Dortmund


 

Aktuelles finden Sie im

DR. AUSTRUP RECHTSANWÄLTE

FREIHEIT WOLFSBERG 3

59348 LÜDINGHAUSEN

Telefon: 0 25 91 / 50 70 50

Telefax:   0 25 91 / 50 70 55

E-Mail:   info@rae-austrup.de