Artikel mit dem Tag "Werkvertrag"



Fehlen der bauaufsichtlichen Zulassung als Mangel
Baurecht · 07. Mai 2021
Immer noch ist der Irrglaube anzutreffen, dass ein Mangel eines Werks nur dann vorliege, wenn auch ein weitergehender Schaden eingetreten ist. Das OLG Rostock hatte in jüngerer Zeit erneut Gelegenheit klarzustellen, dass ein Werk bereits dann einen Mangel aufweist, wenn die verwendeten Materialien nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen und obwohl kein weitergehender Schaden entstanden ist.

Baurecht · 30. Mai 2017
Handwerker aufgepasst!!! Vielen Handwerkern ist vollständig unbekannt, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Auftrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird und es sich insbesondere nicht um dringende Reparaturarbeiten handelt (Bsp.: Sanierung eines Bades; neue Dacheindeckung; individuell gefertigte neue Küche; Malerarbeiten, landschaftsgärtnerische Arbeiten etc.). Das Widerrufsrecht besteht für 1 Jahr und 14 Tage, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt.

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