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Wir vertreten im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowohl die am Bau beteiligten Unternehmen und Architekten als auch die Auftraggeber. Die umfassende Beratung bei Vertragsgestaltungen und -abschlüssen, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Werklohn, Gewährleistung, Sicherheiten u. v. a. m.) gehört dabei zu unserem Handwerkszeug.

 

 

Eine beispielhafte Zusammenstellung unserer Dienstleistungen finden Sie in der für Sie zutreffenden Kategorie oder werfen Sie einen Blick auf unsere Referenzen.


Zollstock zeichnet ein Haus nach
Schlüssel zum neuen Einfamilienhaus
Baupläne eines Architekten


Rund 1,6 % der Rechtsanwälte sind berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen.

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