ARCHITEKTEN
RECHT
״Dem Anwendungsbereich des Architektenrechts unterfällt das Recht der Architekten und Ingenieure mit den vielfältigen und unterschiedlichen Planungsaufgaben, wie etwa der Objektplanung, der Flächenplanung und der Fachplanung, zu der u.a. die Tragwerksplanung (Statik) gehört. Wir beraten sowohl den/die Planer als auch deren Auftraggeber bei Vertragsgestaltungen und begleiten unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Abwicklung bestehender Verträge. Bei der Durchsetzung oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche vertreten wir Sie kompetent sowohl vorgerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren .״
Fachanwalt Dr. Jürgen Austrup
Architekten - Unsere Tätigkeit für Sie
Architekten und Ingenieure müssen sich neben der Planung und der baubegleitenden Überwachung auch mit Rechtsfragen befassen. Das gilt umso mehr, als seit dem 01.01.2018 der Architektenvertrag als eigenständiger Vertragstyp in das BGB aufgenommen worden ist. Ein rechtssicherer Umgang mit der neuen Zielfindungsphase ist selten. Daneben sind wie bisher rechtliche Fragestellungen zu beantworten, wenn es darum geht, ob auf einem Grundstück wie gewünscht gebaut werden darf, welche Anforderungen an den Brandschutz zu stellen und wie Bauleistungen zu vergeben sind. Vielfach versuchen sich Architekten und Ingenieure in der Gestaltung von Bauverträgen, der Bewertung von Nachtragsforderungen und der Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen.
Mit all dem Vorstehenden ist für den Architekten oder den Ingenieur ein erhebliches Haftungsrisiko verbunden, für das teilweise nicht einmal Versicherungsschutz besteht. Hier müssen Architekten und Ingenieure im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen.
Tätigkeitsfelder
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Vertragsgestaltung für Architekten und Ingenieure
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baubegleitende Beratung hinsichtlich der Zulässigkeit von Bauvorhaben, der Vergabe von Bauleistungen, Gestaltung von Bauverträgen, Umgang mit Problemen auf der Baustelle (Nachtragsforderungen, Mängel)
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Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Durchsetzung
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Architekten-, Ingenieur- und Sachverständigenhaftungsfälle
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Beratung zum Umgang mit dem Haftpflichtversicherer zur Sicherung des Versicherungsanspruchs
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Abwehr von Schadenersatzansprüchen