top of page

 BAU 

 RECHT 

״Wir vertreten im Bereich des Baurechts sowohl die am Bau beteiligten Unternehmen als auch die Auftraggeber. Die umfassende Beratung bei Vertragsgestaltungen und Vertragsabschlüssen, die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
(Werklohn, Gewährleistung, Sicherheiten u.v.a.m.) gehört dabei zu unserem Handwerkszeug.״

Fachanwalt Dr. Jürgen Austrup

JA_edited.jpg

Dr. Jürgen Austrup
Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht 
 

> 28 Jahre Rechtsanwalt 

> 23 Jahre spezialisiert auf Baurecht, davon

> als 18 Jahre Fachanwalt

Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht 

Mitglied Deutscher Baugerichtstag e.V.

Bauunternehmen - Unsere Tätigkeit für Sie

Für Bauunternehmen führen juristische Auseinandersetzungen auch

in Zeiten bauwirtschaftlicher Hochkonjunktur nicht selten zu einer erheblichen finanziellen und vor allem zeitlichen Belastung. Durch frühzeitige professionelle rechtliche Beratung kann diese Belastung erheblich vermindert werden. Als Spezialisten auf dem Gebiet des Baurechts beraten wir deshalb nicht nur während eines Prozesses, sondern suchen stets auch nach Möglichkeiten, um Verfahren zu beschleunigen, abzukürzen oder abzuwenden.​

Tätigkeitsfelder

 

  • Gestaltung von Bauverträgen

  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, BVB, ZVB

  • Beratung und Begleitung von Unternehmen im Vergabeverfahren zur Wahrung Ihrer Chancen auf den Auftrag

  • Durchführung von Nachprüfungsverfahren

  • Beratung bei Nachtragskonflikten, Bauzeitverschiebungen und im Vorfeld hierzu

  • taktisches Vorgehen bei Störungen im Bauablauf und bei Leistungs-änderungen

  • frühzeitige Sicherung von Werklohnansprüchen und deren Durchsetzung

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen

  • Vertragsverhandlungen auf Unternehmer- und Auftraggeberseite im Bereich Wohn-, Büro-, Gewerbe-, Industrie-, und Anlagenbauten, Tiefbauten, Spezialimmobilien

  • Abwicklung von Bauschäden am Bau

Private Bauherren - Unsere Tätigkeit für Sie 

Private Bauherren sind in aller Regel weder fachlich noch finanziell auf juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihrem Bau-vorhaben vorbereitet. Die mit einer juristischen Auseinandersetzung verbundene, teilweise erhebliche finanzielle Belastung kann sich mitunter existenzbedrohend auswirken. Eine frühzeitige professionelle rechtliche Beratung  kann die mit einer juristischen Auseinander-setzung verbundenen Risiken erheblich vermindern. Deshalb suchen wir stets nach Möglichkeiten, Verfahren zu beschleunigen, zu ver-kürzen oder abzuwenden.

 

Darüber hinaus vertreten und beraten wir auch öffentliche Auftrag-geber im Rahmen und zur Vorbereitung der gerichtlichen Durch-setzung oder Abwehr von Ansprüchen. Die besonderen Anforderungen und Gepflogenheiten im Rahmen der Mandats-bearbeitung sind uns aus jahrelanger Tätigkeit auf diesem Gebiet bekannt und werden stets berücksichtigt.

Tätigkeitsfelder

 

  • Beratung bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners

  • Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, den Bauwunsch zu erfüllen: Vor- und Nachteile von Bauträgerverträgen oder Bauen mit Architekten

  • Prüfung von Bauträgerverträgen und interessengerechte Anpassung, insbesondere durch angemessene Zahlungspläne, Sicherheiten, Termin-vereinbarungen

  • Ansprüche von Wohnungserwerbern gegenüber dem Bauträger

  • Gestaltung von Architektenverträgen

  • Beratung bei der Abnahme des Gebäudes

  • Durchsetzung von Mängelrechten

bottom of page