Das Strafverfahren dient der Aufklärung von Straftaten und unterliegt einem klar geregelten Ablauf. Je nach Stadium unterscheidet sich die Rolle der Beteiligten, insbesondere die des Beschuldigten, und welche Maßnahmen ein erfahrener Rechtsanwalt ergreifen kann.
1. Das Ermittlungsverfahren: Der Anfang des Strafverfahrens
Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, das eingeleitet wird, sobald ein Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) vorliegt. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Straftat begangen wurde.
Kenntnis des Beschuldigten:
Der Beschuldigte erfährt in der Regel durch eine polizeiliche Vorladung, dass gegen ihn ermittelt wird. Bereits an diesem Punkt ist es äußerst wichtig, keine übereilten Aussagen zu machen. Stattdessen sollte der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren.
Die Rolle des Rechtsanwalts:
Ein Rechtsanwalt kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend dazu beitragen, das Verfahren positiv zu beeinflussen:
Akteneinsicht beantragen: Nach § 147 StPO hat der Verteidiger das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Dies schafft einen Wissensgleichstand, der es ermöglicht, das weitere Vorgehen mit dem Mandanten sorgfältig abzustimmen.
Frühe Verteidigung: Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto wahrscheinlicher ist es, durch eine gezielte Einlassung eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
In diesem Stadium wird die Person, gegen die sich das Verfahren richtet, als Beschuldigter bezeichnet.
2. Das Zwischenverfahren:
Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, wenn sie den Tatverdacht für ausreichend hält. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird und das Hauptverfahren eröffnet werden soll.
Die Rolle des Rechtsanwalts:
Anträge stellen: Ein Verteidiger kann im Zwischenverfahren beispielsweise beantragen, die Anklage nicht zuzulassen oder weitere Ermittlungen einzuleiten.
Mit der Erhebung der Anklage wird die bisher als "Beschuldigter" bezeichnete Person zum Angeschuldigten.
3. Das Hauptverfahren:
Das Hauptverfahren beginnt mit der Eröffnung der Hauptverhandlung. Hier steht die Beweisaufnahme im Vordergrund, und das Gericht entscheidet abschließend über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten.
Die Rolle des Rechtsanwalts:
Auch in diesem Stadium hat der Verteidiger zahlreiche Möglichkeiten, das Verfahren zugunsten des Mandanten zu beeinflussen:
Beweisanträge stellen und Widersprüche in der Beweisaufnahme aufdecken
Plädoyer halten, um die Sichtweise des Mandanten überzeugend darzustellen
Verfahrensbeendigung: Ein erfahrener Verteidiger kann in manchen Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreichen, sei es aufgrund von Verfahrensfehlern oder fehlender Beweise.
Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens wird die bisher als "Angeschuldigter" bezeichnete Person zum Angeklagten.
Fazit: Die Bedeutung frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung
In jedem Stadium des Strafverfahrens kann ein Rechtsanwalt entscheidende Schritte unternehmen, um die Rechte des Mandanten zu schützen und das Verfahren positiv zu beeinflussen. Besonders im Ermittlungsverfahren ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme essenziell, da hier die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer ist die Chance, durch gezielte Maßnahmen eine Einstellung des Verfahrens oder ein mildes Urteil zu erreichen.
Wenn Sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen kompetent und engagiert zur Seite.