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BGH zur Eigenbedarfskündigung: Keine Kündigung für den Cousin (Urteil vom 10.07.2024, Az.: VIII ZR 276/23)

Autorenbild: Ali MoukalledAli Moukalled

Mit seinem Urteil vom 10. Juli 2024 (Az.: VIII ZR 276/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass eine Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Cousins nicht zulässig ist. Der BGH hat hierbei die Anforderungen präzisiert, unter welchen Bedingungen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gerechtfertigt ist.


Wer gilt als „naher Angehöriger“?


Der BGH stellt fest, dass Vermieter Eigenbedarf nur für nahe Angehörige geltend machen können. Dabei orientiert sich die Rechtsprechung an den Personen, denen das Gesetz ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen einräumt (§ 383 ZPO, § 52 StPO). Dazu gehören:


1. Verwandte in gerader Linie:

  • Kinder und Stiefkinder

  • Enkel

  • Eltern und Großeltern


2. Verwandte in der Seitenlinie (bis zum 3. Grad):

  • Geschwister

  • Nichten und Neffen

  • Onkel und Tanten


3. Verschwägerte Personen (bis zum 2. Grad):

  • Schwiegereltern

  • Schwiegerkinder

  • Schwager und Schwägerin


4. Ehepartner und Verlobte:

  • Auch geschiedene Ehepartner und Verlobte werden berücksichtigt.


Cousins und Cousinen fallen nicht unter „nahe Angehörige“


Cousins und Cousinen gelten als Verwandte vierten Grades und fallen damit nicht unter den Begriff der nahen Angehörigen. Ihnen fehlt die besondere rechtliche und persönliche Bindung, die den Eigenbedarf rechtfertigen würde. Der BGH begründet dies mit dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht und der damit verbundenen fehlenden Nähe im rechtlichen Sinne.


Eigenbedarf für Haushaltsangehörige


Eigenbedarf kann auch für Personen geltend gemacht werden, die dauerhaft im Haushalt des Vermieters leben, beispielsweise:


  • Lebenspartner oder Lebensgefährten

  • Kinder oder Pflegekinder des Lebenspartners

  • Pflegekräfte oder andere Haushaltsangehörige


Hierbei ist entscheidend, dass die Haushaltszugehörigkeit bereits vor der Kündigung bestand.


Bedeutung des Urteils


Das Urteil stärkt die Rechte der Mieter, indem es unzulässige Eigenbedarfs-kündigungen einschränkt. Vermieter erhalten klare Leitlinien, für wen eine Eigenbedarfskündigung rechtlich durchsetzbar ist, und können so potenzielle Konflikte vermeiden.


Wie ein Rechtsanwalt helfen kann


1. Für Vermieter:

  • Prüfung und rechtssichere Formulierung von Eigenbedarfskündigungen

  • Beratung zur Vermeidung von Streitigkeiten

  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren


Für Mieter:

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung

  • Unterstützung beim Widerspruch nach § 574 BGB

  • Vertretung in Räumungsprozessen


Fazit


Eine Eigenbedarfskündigung setzt eine präzise Begründung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben voraus. Das Urteil des BGH schafft Klarheit über die Gruppe der „nahen Angehörigen“ und sorgt für mehr Rechtssicherheit.


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