Der Architekt muss bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben mit dem Auftraggeber abstecken und dessen Kostenvorstellungen berücksichtigen.
Überschreitet der Architekt den vorgegebenen Kostenrahmen, ist die Planung bereits deshalb unbrauchbar und es kann der Anspruch auf das Honorar deshalb vollständig entfallen.
Jedem Architekten ist daher dringend anzuraten, während der gesamten Zeit seiner Leistungserbringung stets die Entwicklung der Baukosten im Auge zu behalten und bei absehbaren Kostensteigerungen sich diese durch den Auftraggeber genehmigen zu lassen; ansonsten droht der, was viele fürchten: Viel Arbeit und kein Honorar.
Wer die Entscheidung BGH VII ZR 230/11 im Volltext nachlesen möchte, klickt hier.