Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts, angefangen bei der Erstellung von Arbeits- und Anstellungsverträgen oder der Prüfung einzelner Vertragsklauseln, ferner bei arbeitsvertraglichen Einzelfragen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bei Aufhebungsverträgen, bei Abmahnungen, bei der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen sowie bei Themen rund um die betriebliche Mitbestimmung.
Wir sind in der Regel bemüht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Zugleich beraten und vertreten wir Sie aber auch bundesweit in Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten.