Baurecht · 07. November 2020
Gestern hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der neuen HOAI abschließend beraten. Die neue HOAI wird damit zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Zukünftig ist damit das Honorar der Architekten und Ingenieure stets zu verhandeln, wobei die HOAI Orientierungshilfen (Honorarspannen) zur Verfügung stellt. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt das sogenannte Basishonorar als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.