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Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie bei der Gründung von Unternehmen und der passenden Auswahl der Gesellschaftsform, ebenso aber auch bei der Kündigung oder dem Ausschluss von Gesellschaftern. Beim Kauf und Verkauf von Betrieben und Unternehmen beraten wir Sie zur Vertragsgestaltung, bei der angemessenen Kaufpreisfindung sowie bei der Vermeidung späterer Haftungs- und Gewährleistungsansprüche. Wir beraten ferner Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen, Dienstverträgen und damit im Zusammenhang stehenden Sozialversicherungsthemen. Schließlich umfasst unsere Expertise auch steuerlich motivierte Umwandlungen der Gesellschaftsform sowie Regelungen zur Nachfolge des Unternehmers oder Gründers. 

 

Wir nutzen unsere rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertise, um Sie in jeder Situation Ihres Unternehmens sicher und sinnvoll zu beraten. Daher erarbeiten wir stets Lösungen, die für Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer rechtlich sicher, aber auch unternehmerisch sinnvoll und umsetzbar sind. In streitigen Angelegenheiten verfügen wir über eine langjährige Expertise und Erfahrung, Ihre Interessen professionell und qualifiziert vor Gericht durchzusetzen. 

 

 

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