Fachanwalt
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen voraus, die auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen darüber hinaus die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Von allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten/ Rechtsanwältinnen waren zum 01.01.2021 lediglich