Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die zwei Hauptakteure der deutschen Wirtschaftsordnung. Das Arbeitsrecht gewährt dem strukturell unterlegenen Arbeitnehmer besonderen Schutz und teilt sich in die Bereiche Individual-Arbeitsrecht und Kollektiv-Arbeitsrecht.
Das Individual-Arbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen, wie zB Arbeitszeit, Teilzeit, Mindestlohn und den Kündigungsschutz. Fragen rund um die Kurzarbeit bilden aktuell einen Schwerpunkt unserer Beratung.
Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis der Arbeitnehmer/innen als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, wie zB Tarifverträge.
Aufgrund der durch die Fachanwaltschaft ausgewiesenen Spezialisierung beraten wir Sie auf diesem Rechtsgebiet umfassend und kompetent. Ausdrücklich beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, so dass wir in der Lage sind, in jeder Situation nicht nur die Interessenlage des Mandanten, sondern auch die Denkweise des jeweiligen Gegenübers beurteilen zu können.