Wir vertreten im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowohl die am Bau beteiligten Unternehmen und Architekten als auch die Auftraggeber. Die umfassende Beratung bei Vertragsgestaltungen und -abschlüssen, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Werklohn, Gewährleistung, Sicherheiten u. v. a. m.) gehört dabei zu unserem Handwerkszeug.
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