Aufgrund von unterschiedlichen Faktoren können auch gesunde und erfolgreiche Unternehmen und Betriebe in schwieriges Fahrwasser geraten. Manchmal genügt bereits der Zahlungsausfall eines Kunden, um wegen (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in eine Krisensituation zu geraten. Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, solche Situationen erfolgreich zu bestehen. Neben unserem betriebswirtschaftlichen Verständnis kennen wir die rechtlichen Werkzeuge, die das moderne Sanierungsrecht (StaRUG, InsO etc.) zur Verfügung stellt. Gleichzeitig berücksichtigen wir, krisenbedingte Haftungsrisiken für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Unsere Maxime bei der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung ist es, gemeinsam mit Ihnen die Krisensituation zu meistern, damit Sie Ihr Unternehmen erfolgreich weiterführen können.
Ebenso beraten und vertreten wir Sie als Gläubiger und auch Finanzierer, wenn Ihre Geschäftspartner oder Kunden fälligen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommen oder möglicherweise ein Insolvenzverfahren Ihres Schuldners droht oder bereits anhängig ist.