Arbeitsrecht · 27. Februar 2023
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer anbietet, das Arbeitsverhältnis durch Vertrag zu beenden („Aufhebungsvertrag“). Regelmäßig stellt sich dann für den Arbeitnehmer die Frage, ob es möglicherweise wegen der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer sog. Sperrzeit gemäß § 159 SGB III kommen kann. Die Sperrzeit bedeutet, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Arbeitsförderung (ALG 1) für die Dauer der angeordneten Frist