Bauherren

zwei Schlüssel zum neuen Eigenheim

Private Bauherren sind in aller Regel weder fachlich noch finanziell auf juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihrem Bauvorhaben vorbereitet. Die mit einer juristischen Auseinandersetzung verbundene, teilweise erhebliche finanzielle Belastung kann sich mitunter existenzbedrohend auswirken. Eine frühzeitige professionelle rechtliche Beratung  kann die mit einer juristischen Auseinandersetzunge verbundenen Risiken erheblich vermindern. Deshalb suchen wir stets nach Möglichkeiten, Verfahren zu beschleunigen, zu verkürzen oder abzuwenden.

 

Darüber hinaus vertreten und beraten wir auch öffentliche Auftraggeber im Rahmen und zur Vorbereitung der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Die besonderen Anforderungen und Gepflogenheiten im Rahmen der Mandatsbearbeitung sind uns aus jahrelanger Tätigkeit auf diesem Gebiet bekannt und werden stets berücksichtigt.

 

Tätigkeitsfelder

 

  • Beratung bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners
  • Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, den Bauwunsch zu erfüllen: Vor- und Nachteile von Bauträgerverträgen oder Bauen mit Architekten
  • Prüfung von Bauträgerverträgen und interessengerechte Anpassung, insbesondere durch angemessene Zahlungspläne, Sicherheiten, Terminvereinbarungen
  • Ansprüche von Wohnungserwerbern gegenüber dem Bauträger
  • Gestaltung von Architektenverträgen
  • Beratung bei der Abnahme des Gebäudes
  • Durchsetzung von Mängelrechten

Baurecht Arbeitsrecht Strafrecht Unternehmensrecht

Lüdinghausen Münster Dortmund


 

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