Architekten und Ingenieure müssen sich neben der Planung des Gebäudes auch mit Rechtsfragen befassen, also klären, ob auf einem Grundstück wie gewünscht gebaut werden darf, welche Anforderungen der Brandschutz durchsetzen darf, wie Bauleistungen zu vergeben sind. Hinzu kommen die Gestaltung von Bauverträgen, die Bewertung von Nachtragsforderungen und die Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen.
Ein weiterer Aspekt ist das zunehmende Haftungsrisiko. Hier müssen Architekten und Ingenieure im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen.
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