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Was bedeutet eigentlich „Debt to Equity Swap“ ?

 

Dem Debt to Equity Swap liegt die Annahme zugrunde, dass ein Unternehmen (beispielsweise eine GmbH) hohe Verbindlichkeiten hat, die zu einer Überschuldung oder Insolvenzgefahr führen können.

 

In einer solchen Situation bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie die Überschuldungsgefahr beseitigt werden kann. Zum einen können Gläubiger zu einem Verzicht bewegt werden. Das häufig schwierig zu verhandeln, insbesondere dann, wenn der Gläubiger keine Gegenleistung für seinen Verzicht erhält. Außerdem lauern beim Forderungsverzicht eines Gläubigers steuerliche Risiken. Zum anderen kann das Unternehmen beispielsweise neue Kredite von Gesellschaftern aufnehmen, sofern diese einen qualifizierten Rangrücktritt erklären. Der Rangrücktritt führt dazu, dass die neue Verbindlichkeit nicht in einem potenziellen Überschuldungsstatus berücksichtigt werden muss. Auch dieser Weg ist ein probates Mittel, ein Unternehmen aus der Krise zu führen. Allerdings werden die Verbindlichkeiten de facto nicht reduziert, sondern im Gegenteil erhöht. Daran ändert auch der sog. Qualifizierte rangrücktritt nichts.

 

Schließlich besteht die Möglichkeit, das Instrument des „Debt to Equity Swap“ zu nutzen. In diesem Fall wird vereinbart, dass Gesellschafter oder auch Dritte (häufig Banken) ihre jeweiligen Forderungen (Verbindlichkeiten des Unternehmens) in Eigenkapital umwandeln, häufig in eine direkte Unternehmensbeteiligung oder in eine Kapitalrücklage. Der Gesellschafter, der auf diesem Weg sein Unternehmen sanieren möchte, erhöht demgemäß entweder das Stammkapital seines Unternehmens oder aber verbucht den Effekt des Debt to Equity Swap in eine Kapitalrücklage. In beiden Fällen reduziert sich der Stand der Verbindlichkeiten des Unternehmens und zusätzlich wird das Eigenkapital gestärkt. Was so einfach klingt, bedarf in der Praxis einiger Vorbereitung und technischer Umsetzung. Bei richtiger Handhabung ist der Debt to Equity Swap aber auch ein sehr effektives Instrument zur Beseitigung einer bilanziellen Überschuldung. Zwei Aspekte sollten allerdings nicht unberücksichtigt bleiben: zum einen muss neben der technischen Schuldenbehandlung auch die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens im Übrigen geprüft werden. Nur wenn diese Prüfung positiv ausfällt, ist eine Maßnahme wie der Debt to Equity Swap zu empfehlen. Zum anderen sind auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten, um die Besteuerung eines potenziellen Sanierungsgewinns aus der Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital zu vermeiden.

 

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