Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Das Rechtsgebiet ist komplex, da es sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Dieser Komplexität des Verkehrsrechts werden wir durch die mit der Fachanwaltschaft ausgewiesenen Spezialisierung gerecht, so dass wir Sie umfassend und kompetent beraten, unabhängig davon, ob Ihnen vorgeworfen wird, zu schnell oder mit zu geringem Abstand gefahren zu sein oder ob Sie an einem Unfallgeschehen als Verursacher oder als Unfallgeschädigter beteiligt gewesen sind.